Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der “Allgemeinen Spediteurbedingungen (AÖSp)” neueste Fassung. Umzugsgut wird gemäß den “Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport” befördert. Sonstige Beförderungsleistungen werden aufgrund der “CMR” erbracht, wobei die “AÖSp” als vereinbart gelten.
Geschäftsbedingungen Transport-Umzug
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der “Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen” (AÖSp), kundgemacht in der Wiener Zeitung bzw. der jeweils gültigen Form lt. Wirtschaftskammer Österreich, für Beförderung bzw. Einlagerung von Möbeln aufgrund der “Beförderungsbestimmungen für den Möbeltransport” und der “Einlagerungsbedingungen für den Möbeltransport” sowie der “Bedingungen des Möbel-Speditions- Versicherungsscheines”, in deren Ergänzung aufgrund der “Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen” (AÖSp), kundgemacht von der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Verkehr, Fachverband der Spediteure bzw. nach der jeweiligen Kundmachung in der “Wiener Zeitung” geltenden und bei uns zur Einsicht aufliegenden Fassung freibleibend auf Preisbasis heute gültiger Kurse, Löhne und Tarife. Durch Unterfertigung eines Auftrages werden alle mündlich geschlossenen oder früheren Vereinbarungen hinfällig. Nebenabreden bestehen nicht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen Zustimmung der Geschäftsleitung und müssen schriftlich getroffen werden.
Bedingungen / Voraussetzung
Die Erteilung des Auftrages muss schriftlich erfolgen. Dies kann formlos per e-mail oder indem Sie einfach das Offert – firmenmäßig gezeichnet – an uns senden, geschehen. Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten garantieren zu können, gehen wir davon aus, dass die Transportwege frei zugänglich, statisch geeignet und ausreichend dimensioniert sind. Vorhandene Aufzüge dürfen von uns unter Berücksichtigung von – vom Hersteller vorgegebenen Einschränkungen – genutzt und für den An-/Abtransport verwendet werden.
Grundbedingungen
Vereinbarungsgemäße Durchführung des Auftrages setzt voraus, dass nicht extreme Witterungsbedingungen oder nicht vorhersehbare Baustellen bzw. behördliche Sperrung der Zu-/Abfahrtswege (Überschwemmung, Schneefall, Glatteis, etc.) eine Leistungserbringung erschweren bzw. unmöglich machen.
Normalarbeitszeit
Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00. Überstundenzuschläge werden gesondert abgerechnet und bei Stundenvereinbarungen gilt der vom Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten gegengezeichnete Arbeitsschein als Grundlage. Minimale Verrechnung: 2 Stunden (ausgenommen schriftliche Sondervereinbarungen). Wegzeit: Für An- und Abfahrt innerhalb Wien wird 1 Std. verrechnet. Sonstige Wegzeiten gem. Vereinbarung.
Montagearbeiten
a) Möbelmontage:
Vom Umzugsteam dürfen lediglich leichte Montagearbeiten durchgeführt werden. Hierzu zählen Standartsysteme wie bei IKEA, XXXLutz oder Leiner ect. Tischlermöbel, Designermöbel, Küchen, Polstergarnituren oder weitere komplexe Montagearbeiten dürfen nur durch einen Fachleuten von Transport-Umzug durchgeführt werden.
b) Wand- und Deckenmontage:
Das Bohren in Wände oder Decken kann nur durch einen Fachmann von Transport-Umzug durchgeführt werden.
c) Elektro, Gas, Wasser installation:
Diese Arbeiten dürfe nur durch zugelassene Fachleute bei Transport-Umzug durchgeführt werden
Materialeinsatz
Abrechnung erfolgt gemäß unserer Preisliste. Entsorgung von Leermaterial, etc. wir nur gegen gesonderten schriftlichen Auftrag durchgeführt und gesondert in Rechnung gestellt.
Haftung gemäß Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport
Der Auftragnehmer haftet für Verlust oder Beschädigung des Gutes, sofern der Verlust oder die Beschädigung aus seinem Verschulden während der dem Auftragnehmer obliegenden Behandlung oder Beförderung des Gutes eintritt. Der Auftragnehmer hat den Schaden unter Ausschluß der Haftung für etwaige Wertminderung in Natur zu beseitigen, jedoch steht es ihm in jedem Fall frei, die Entschädigung in Geld zu leisten. In jedem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers mit Euro 1.090,09 pro Möbelmeter, entspricht 4 cbm, beschränkt. Für einen etwaigen Schadensersatz wird immer von Zeitwert und nicht vom Anschaffungswert ausgegangen.
Die Haftung ist ausgeschlossen
für den Inhalt von Behältern aller Art, deren Ein- und Auspacken im Vertrag nicht übernommen
wurde;
für den Inhalt von auf Veranlassung des Auftraggebers beladen stehen bleibenden Möbelautos,
sofern nichts anderes
vereinbart ist;
für Schäden, die infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Gutes
entstehen, wie z. B. Bruch oder
Beschädigung von Marmorplatten, Glas, Porzellan, Spiegeln, Glühkörpern, Stuckrahmen,
Beleuchtungskörpern,
Lampenschirmen, Ofen und mechanischen Werken.
Die Haftung ist ferner ausgeschlossen für Schäden, wie z. B. zu große Belastung der Möbel,
Lösen von Verleimungen,
Lack-, Kratz- und Schrammschäden, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxydation, innerer
Verderb, Lecken oder
Auslaufen sowie Witterungseinflüsse.
für Schäden oder Verlust an Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Münzen, Wertpapieren
jeder Art, Dokumenten und
Urkunden
für Funktionsschäden an Elektrogeräten, wie z. B. Waschmaschinen, Rundfunk-, Fernseh-, EDV-
Hifi- oder ähnlich Geräten;
für Schäden an Pflanzen oder Tieren;
für Schäden, die durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige,
ätzende Stoffe, durch Öle,
Fette sowie Tiere entstehen;
für Beschädigung der Umzugsgüter bzw. an Wänden, Fenster, Böden und Stiegengeländer, während
des Be- oder Entladens,
Abund Aufseilens, wenn ihre Größe oder Schwere den Raumverhältnissen an der Be- oder
Entladestelle nicht entspricht, der
Auftragnehmer den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen und der Auftraggeber
auf der Durchführung der
Leistung bestanden hat.
für Beschädigungen welche in Folge einer „Facharbeitertätigkeit“ (Tischler, Elektriker od.
Installateur) entstehen , der
Auftragnehmer den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen und der Auftraggeber
auf der Durchführung der
Leistung bestanden hat.
Die Haftung erlischt, wenn äußerlich erkennbare Mängel nicht sofort bei Ablieferung,
äußerlich nicht erkennbare Mängel
spätestens am sechsten Tag nach Ablieferung dem Auftragnehmer schriftlich zur Kenntnis
gebracht werden.
Stornierung des Umzugtermines, Ausfallskosten
Nachstehende Kosten werden verrechnet wenn der Delogierung/Räumungstermin abgesagt wird:
- Nach erfolgter Auftragsbestätigung 20 % der Mindestgebühr / 2 Std.
- Bis 5 Werktage vor Umzugstermin 40 % der Mindestgebühr / 2 Std.
- Bis 2 Werktage vor Umzugstermin 60 % der Mindestgebühr / 2 Std.
- Bis 1 Werktage vor Umzugstermin 80 % der Mindestgebühr / 2 Std.
- Am Tage des Umzugstermin 100 % der Mindestgebühr/ 2 Std.
Verpackungsmaterial
Als vereinbart gilt die Benützung für 14 Wochentage, danach werden die übergebenen Verpackungsmittel in Rechnung gestellt. Die genaue Anzahl der übergeben Packmittel wir im Arbeitsschein festgehalten.
Leihkartons
Umzugs und Kleiderkastens können bei uns leihweise eingesetzt werden. Anfänglich wird die Leihgebühr zzgl. der Mietkaution in Rechnung gestellt. Nach Rückgabe der Kartons wird die Mietkaution in Bar oder per Überweisung zurück erstattet. Die Mietkaution ist von der MwSt. ausgenommen.
Bitte beachten Sie unsere Bedingungen für die Rücknahme der Kartons;
- Kartons müssen unbeschädigt sein.
- Kartons dürfen nicht feucht sein (durch Feuchtigkeit gewellte Kartons die trocken sind ebenso).
- Kartons dürfen nur mit transparentem Klebeband verklebt werden.
- Kartons dürfen nur auf dem Klebeband Beschriftet werden.
- Bei Nichteinhaltung der o.g. Bedingungen können wir die Rücknahme und die Auszahlung der Mietkaution verweigern.
Abrechnung
Transport-Umzug bietet Zwei Arten der Abrechnung an. Zum einen die Stundenabrechnung zum anderen die Pauschalabrechnung.
a) Stundenabrechnung:
Nach Beendigung des Umzugs erfolgt eine Aufstellung aller Kostenpunkte wie Arbeitszeit,
An/Abfahrt, Verpackungsmaterial,
Erschwerniszuschlag ect. je nach Notwendigkeit/Verbrauch. Die Stundenabrechnung wird im 1/2
Stundentakt verrechnet.
Pausen dürfen von der Arbeitszeit abgezogen werde, jedoch steht dem Umzugsteam eine Stunde
Pause
zu.
b) Pauschalabrechnung:
Eine Pauschalabrechnung ist in jedem Fall immer vor dem Umzug, nach erhalt des Pauschalangebot, einsetzbar. Eine Kostenaufstellung wird immer individuell kalkuliert. Pauschalabrechnung werden immer mit einem Eventualitäts-Zuschlag berechnet. Eine Pauschalabrechnung kann nicht nachverhandelt werden, außer die Bedingungen haben sich drastisch geändert!
Hierzu zählen unter anderem:
- Vorenthaltene Informationen bezüglich des Umzugs vom Kunden.
- Nachträgliches Erhöhen des genannten/gezeigten Gesamtumzugsvolumen.
Zahlung
Die aufgeführten Preise sind Nettopreise. Zusätzlich werden nach den gesetzlichen Vorschriften 20 % Mehrwertsteuer berechnet. Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten nach Entladung und bei Auslandstransporten vor Beladung zu bezahlen.
Zahlungsverzug
Bei Überschreitung der Fälligkeit berechnen wir Ihnen die ortsüblichen Mahnspesen, Zinsen pro angefangenem Kalendermonat, sowie Inkassospesen lt. Auslage.
Voraussetzung
Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf und Einhaltung der vereinbarten Kosten sicherstellen zu können, gehen wir von folgenden Voraussetzungen aus:
die Transportwege sind frei zugänglich und Liftanlagen sind wie vereinbart zugänglich und nutzbar, sowie statisch geeignet Freier Abstellplatz für den Möbeltransportwagen ist maximal 20 Meter vom Hauseingang entfernt. keine Leistungsbeeinträchtigung durch Schnee oder Eis.
Rechtliches
Die Preise, gemäß der Kostenzusammenstellung, sind auf Grund der Angaben des Absenders und/oder nach Feststellung des Möbelspediteurs ermittelt worden. Zuschläge für Neben- , Mehr- und Sonderleistungen, Fahrgelder und amtl. Gebühren, die im Leistungsumfang nicht aufgeführt sind, sind zusätzlich entsprechend den Einzelpreisen bzw. den üblichen Preisen zu vergüten. Auf der Fahrt anfallende Straßengebühren, Steuern oder Fährkosten sind zusätzlich, ggf. anteilig, zu vergüten. Wir arbeiten ausschließlich auf Grund der Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) und den Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport, in der jeweils gültigen Fassung. Falls der Empfänger des Umzugsgutes ein Dritter sein wird, ist er vom Auftraggeber darüber zu informieren, wie er sich bei der Entladung und im Schadensfall zu verhalten hat, um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern.
Sonstiges
Gesondert berechnet werden, so nicht ausdrücklich vereinbart, eventuell notwendige Arbeiten von konsultierten Professionisten (Tischler, Elektriker, etc.), sowie sämtliche, nicht durch unser Verschulden entstandene Lagerungs- oder Mehrkosten, sowie Standgelder, Wartezeiten, Grenzwartezeiten über 2 Stunden und allfällig beauftragte Versicherungen. Bei Pauschalpreisvereinbarungen entfallen o.g. Sonderleistungen sinngemäß. Stornogebühren lt. Möbeltransporttarif.